Autor
Mathias Donauer
Leiter Verkauf Region Mitte
Seit dem 1. November 2020 ist die neue Norm SIA 181 «Schallschutz im Hochbau» gültig. Werden die Anforderungen für den Plattenleger dadurch höher? Und in welchen Bereichen tangiert der Schallschutz den Plattenleger? Wir erklären es Ihnen.
Ein Fachbericht von Mathias Donauer

In der Praxis stellt man immer wieder fest, dass noch nicht alle Gewerke gleichermassen für die Thematik Schallschutz sensibilisiert sind. Es fehlt teilweise das Bewusstsein dafür, dass es nicht ausreicht, wenn die Arbeiten optisch den Vorstellungen der Bauherrschaft entsprechen. Um als mängelfrei zu gelten, müssen sie nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Die neue Norm SIA 181:2020 «Schallschutz im Hochbau» wird als Bestandteil in Werksverträge integriert. Demzufolge müssen die Schallschutzvorgaben auch eingehalten werden.

Beitrag zum Schallschutz

Abgesehen von bodengleichen Duschen kann der Plattenleger im Neubau nur einen Beitrag zum Schallschutz leisten, indem Schallbrücken bewusst vermieden werden. Im Neubau übernehmen schwimmende Estriche und Trockenbauständerwände die Funktion des Schallschutzes. Bei Sanierungen kann der Plattenleger mit geeigneten Produkten und einer fachgerechten Arbeitsweise viel zur Schallverbesserung beitragen – im Umkehrschluss trägt er jedoch auch eine grosse Verantwortung.

«Die Unternehmer stehen in der Pflicht»

Bauakustiker Christian André Müller ordnet die Auswirkungen der neuen SIA-Norm ein.

 

In der neuen Norm SIA 181 : 2020 wurde die Schallschutzreduktion von 3 dB auf 4 dB erhöht. Auf den ersten Blick keine grosse Änderung – oder täuscht dieses eine dB den Nichtfachkundigen?

Es geht um eine Verschärfung sämtlicher erhöhter Anforderungen. Wir sehen es als unproblematisch bei Luft- und Trittschall, problematisch aber für die Einhaltung bei haustechnischen Anlagen.

Was empfehlen Sie bodenlegenden Gewerken, die auf einen schwimmenden Estrich einen Belag verlegen?

Ein grosses Augenmerk auf die entkoppelte Konstruktion legen, in Kombination mit Stellstreifen.

Nach unserer Erfahrung wird das Thema Trittschallverbesserung bei Altbausanierungen deutlich unterschätzt. Insbesondere bei einem Wechsel von gehweichen Altbelägen auf einen harten Belag, z. B. keramische Bodenbeläge. Wie sollte aus Ihrer Erfahrung vorgegangen werden, um allfällige Streitig­keiten zu vermeiden?

Generell wirkt ein Belagwechsel als kleiner Eingriff, der normalerweise nicht einmal eine Baubewilligung benötigt. Erfahrungsgemäss wird daher die Möglichkeit einer deutlichen Verschlechterung meistens nicht berücksichtigt. So kann ein kleiner Umbau anschliessend grosse Unzufriedenheit der darüber oder darunter liegenden Bewohner herbeiführen. Dies resultiert meistens aus einer subjektiven Änderung der akustischen Situation. Wir empfehlen, vor und nach dem Umbau eine kurze bauakustische Messung durchzuführen, um die Gegebenheiten festzuhalten.

Bei Sanierungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Trittschall von Böden zu reduzieren. Ist es möglich, den Trittschall mit einer dünnschichtigen Trittschalldämmung (2 bis 4 mm), im Verbund mit keramischen Belägen, gemäss den Vorgaben der Norm einzuhalten? Mit welchen Stärken von trittschalldämmen-den Unterlagen haben Sie gute Erfahrungen gemacht?

Wir halten es für äussert schwierig, mit 2 bis 4 mm deutliche Trittschallverbesserungen zu erzielen. Wir haben gute Erfahrungen gemacht mit 8 bis 10 mm. Dies hat aber auch immer etwas mit dem Produkt zu tun. Die beschriebenen Verbes­serungsmasse sind meistens relativ willkürlich gewählt und stimmen Unternehmer tendenziell eher zu optimistisch.

In der Branche ist es bekannt, dass bei Trittschalldämmungen im Verbund mit kera­mischen Belägen Prüfzeugnisse mit hohen dB-Zahlen im Umlauf sind, mit welchen in der Praxis jedoch nur wenig dB-Verbesserung resultiert. Wie kann sich ein Handwerker am besten absichern? Gibt es für den Handwerker eine umsetzbare Möglichkeit, die Produkte anhand des Frequenzbereichs auf dem Prüfzeugnis zu beurteilen?

Das sehen wir auch so: Die Verbesserungsmassnahmen sind sehr unübersichtlich dargestellt und meistens nicht nachvollziehbar. Bei grossen Unsicherheiten würden wir empfehlen, einen Akustiker hinzuzuziehen und vom Produktehersteller Prüfberichte mit konkreten Einbausitua­tionen anzufordern.

➜ Das ganze Interview können Sie hier nachlesen.
«Ein kleiner Umbau kann grosse Unzufriedenheit der Bewohner herbeiführen. Wir empfehlen, vor und nach dem Umbau eine kurze bauakustische Messung durchzuführen.»

Empa-geprüft: Mapesilent Unit

Die beiden Systeme Mapesilent Unit CT und SR für bodengleiche Duschen wurden bei der Empa bereits nach den Vorgaben der neuen Norm SIA 181:2020 geprüft. Mit beiden schalldämmenden Systemaufbauten werden die erhöhten Anforderungen in nahezu jeder Einbausituation eingehalten. Die Systemkomponenten haben kurze Trocknungszeiten – somit ist ein schneller Bauablauf sichergestellt. Ausserdem bieten sie ein hohes Mass an Dichtigkeit und damit maximale Sicherheit.


Zur Broschüre Mapesilent Unit

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Mathias Donauer
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10 Entkopplung- und Trittschallverbesserung

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