Mathias Donauer
Leiter Verkauf Region Mitte ; Zertifizierter SPV-Gutachter und Mitglied der Technischen Kommission SPV

Anfangs Mai 2025 wurde die SIA-Norm 271/1 Abdichtungen von Innenräumen veröffentlicht, die den Stand der Technik in diesem Bereich widerspiegelt. In unserem Artikel erfahren Sie, was konkret ändert und was dies für Ihren Arbeitsalltag bedeutet.

Die Norm umfasst 48 Seiten, wovon 15 Seiten die Projektierung betreffen. In diesem umfangreichen und komplexen Teil der Norm wurde den Schnittstellen zwischen der Abdichtung und sanitären Einbauelementen und Apparaten ein besonderes Augenmerk gewidmet. Auch Themen wie Sekundärabdichtung, Nutzung, Kontrolle, Unterhalt und Hygiene bei Innenräumen wurden aufgegriffen.
Generell werden wasserbelastete Innenräume in drei Kategorien A 4.1 «mässig», A 4.2 «hoch» und A 4.3 «sehr hoch» unterteilt.

In der Norm behandelte Abdichtungssysteme

Behandelt werden Abdichtungssysteme für Nutzschichten aus Plattenbelägen, PVC- und Vinylbelägen, fugenlosen mineralischen Belägen sowie Kunstharzbeschichtungen.
Je nach Art der Nutzschicht und Anwendungsgruppe wird definiert, welche Abdichtungssysteme zulässig sind. Für Plattenbeläge dürfen als Abdichtungssysteme flexible mineralische Dichtschlämmen, Reaktionsharze sowie Abdichtungsbahnen für alle drei Anwendungsgruppen eingesetzt werden. Polymerdispersionen sind nur in der Anwendungsgruppe «mässig» zulässig – die Verwendung beschränkt sich jedoch nur auf Wandflächen. Weitere Details in der Tabelle auf Seite 13.

Anforderung an Untergründe

Umfangreich und zum Teil anspruchsvoll sind die physikalischen Anforderungen an Untergründe für Abdichtungssysteme. Neuheiten liegen hinsichtlich der Vorgabe an die Oberflächenzugfestigkeit sowie beim Wasseraufnahmekoeffizienten von Bodenaufbauten vor. Zudem dürfen schwimmende Estrichkonstruktionen die maximal zu erwartenden Bewegungen des Gesamtaufbaus von 2 mm nicht überschreiten. Trägersysteme von Einbauelementen und Sanitärapparaten sind so zu projektieren, dass die am Abdichtungsanschluss zu erwartenden Bewegungen das Mass von 2 mm nicht übersteigen. 

Anforderung an Abdichtungen

1. Generelle Vorgaben

In wasserbeanspruchten Innenbereichen sind Böden vollständig abzudichten. An Wänden betrifft dies die Bereiche mit Spritzwasserbelastung. Die abzudichtenden Flächen sind gemäss den Grafiken rechts zu bestimmen. Bei freistehenden Bade- und Duschwannen sollte geprüft werden, ob auch ausserhalb des eigentlichen Nassbereichs eine Abdichtung notwendig ist.

Wandabdichtungen

Die Abdichtung muss seitlich mindestens 30 cm über den Spritzbereich hinausreichen. Abzudichtende Wandflächen sind raumhoch zu planen. Bei überhohen Räumen sind die Wandflächen auf mindestens 30 cm über die oberste Entnahmestelle abzudichten. Alle senkrechten Anschlüsse sind mit einem Dichtband mindestens 5 cm und bei Schwimmbeckenumgängen mindestens 1 m aufzuborden.

2. Schnittbeschädigungsschutz bei elastischen Fugen

Unter elastischen Fugen in Nutzschichten ist ein mechanischer Schutz zur Vermeidung von Beschädigungen der Abdichtungsebene vorzusehen, z. B. aus einem durchgehenden rostfreien Metallband. Der Schnittbeschädigungsschutz muss dem Druck eines üblichen Cuttermessers standhalten. Hier bietet Mapei mit dem Mapeband Safe eine sichere und einfach zu verarbeitende Lösung. Der Schnittschutz ist auf dem Dichtband (mit einem oder zwei Schnittschutzstreifen) werksseitig integriert und somit beides in einem.

Anforderungen an die Abdichtungssysteme

In der Norm SIA 271/1 sind die minimalen Schichtdicken je nach Material definiert:

  • Flexible mineralische Dichtschlämmen:
    mindestens 2 mm Trockenschichtdicke

  • Abdichtungen aus Reaktionsharzen:
    Auf horizontalen Flächen: mittlere Schichtdicke 2 mm (Mindestschichtdicke 1,5 mm)
    Auf vertikalen Flächen: mittlere Schichtdicke 1,5 mm (Mindestschichtdicke 1,5 mm)

  • Abdichtungen aus Polymerdispersionen:
    mindestens 0,5 mm Trockenschichtdicke

  • Abdichtungen aus Bahnen:
    A4.1 und A4.2: 0,5 mm Nenndicke
    A4.3: 1,0 mm Nenndicke.

 

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Durchdringungen der Abdichtung

Durchdringungen der Abdichtung sollten auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden. Soweit Durchdringungen zwingend erforderlich sind, müssen sie z. B. mittels Flanschen oder Manschetten an die Abdichtung angeschlossen werden. Es ist nicht mehr zulässig, einen Belagsaufbau oder ein Abdichtungssystem einfach zu durchbohren, um beispielsweise Garnituren anzubringen. Demzufolge sind bei Durchdringungen besondere Massnahmen erforderlich, um den Abdichtungsanschluss zu gewährleisten. Oder es sind ausschliesslich Klebegarnituren zu verwenden.

Sekundärabdichtung

A4.2: Bei Bauteilen über feuchteempfindlichen Unterkonstruktionen sowie über und neben Räumen mit grossem Schadenpotenzial aufgrund feuchteempfindlicher Einrichtungen oder feuchteempfindlicher Nutzung muss der Projektierende zusammen mit dem Bauherrn die Notwendigkeit einer Sekundärabdichtung prüfen und vereinbaren. 

A4.3: Bei Bauteilen über feuchteempfindlichen Unterkonstruktionen sowie über und neben Räumen mit grossem Schadenpotenzial aufgrund feuchteempfindlicher Einrichtungen oder feuchteempfindlicher Nutzung muss generell eine Sekundärabdichtung projektiert und eingebaut werden.

Besonderheit bei Übergängen: Bei schwellenlosen Türen von Räumen mit Sekundärabdichtung zu solchen ohne ist eine Sicherheitsrinne mit geeigneter Anbindung für die Sekundärabdichtung zu projektieren.

Zulässige Systeme für Sekundärabdichtungen:
Abdichtungen aus Flüssigkunststoffen oder Abdichtungsbahnen sind gemäss SIA 271 zulässig.

  • Flüssigkunststoffe: horizontal mindestens
    2 mm, vertikal mindestens 1,5 mm

  • Kunststoff-Dichtungsbahnen:
    Nenndicke ≥ 1,5 mm

  • Polymerbitumen-Dichtungsbahnen:
    Nenndicke ≥ 4,0 mm

Kundenschulungen

Wir bieten in den nächsten Monaten Schulungen an, um unseren Kund:innen aufzuzeigen, wie mit Mapei normgerecht abgedichtet werden kann.
Unsere technischen Verkaufsberater sind auf dem aktuellen Informationsstand der Technik und beraten unsere Kund:innen fachkundig und lösungsorientiert.  

Unsere Schulungen
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