Die Beschränkung für Diisocyanate ist enthalten im Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und ist
hier
in allen Amtssprachen der EU verfügbar.
Die Beschränkung für Diisocyanate - Verordnung (EU) 2020/1149 - gilt nicht für gewerbliche und industrielle Anwendende im Vereinigten Königreich und in der Schweiz.
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden ab dem 24. August 2023 neue Schulungsanforderungen
für gewerbliche und industrielle Anwendende im Rahmen der REACH-Verordnung der EU verbindlich.
Die anwendende Person von Diisocyanaten - entweder der Arbeitgebende des Anwendenden oder die selbstständige Person - muss die Schulung absolvieren und deren Abschluss dokumentieren.
Wer diese verpflichtenden Schulungen nicht absolviert, darf nicht mehr mit diisocyanathaltigen Produkten arbeiten, die den in der Verordnung (EU) 2020/1149 festgelegten Grenzwert von 0,1 % überschreiten.
ISOPA/ALIPA und unsere Industriepartner organisieren ein umfassendes Schulungsprogramm, um die sichere Verwendung von Diisocyanaten für Hersteller und professionelle Anwendende in ganz Europa zu gewährleisten.
*Der MAPEI FEICA-Code hat kein Verfalldatum. Er ist aber nur für die Schulungen zur Verwendung von Dicht- und Klebstoffen gültig, die durch Anklicken des Bildes 'Klebstoffe und Dichtungsmittel' auf der Schulungswebsite gefunden werden können.
ISOPA ist der europäische Verband für Hersteller von aromatischen Diisocyanaten und Polyolen - den Hauptbausteinen von Polyurethanen. ALIPA ist der europäische Verband der Hersteller aliphatischer Isocyanate.
ISOPA/ALIPA setzt
sich für ein Höchstmass an bewährten Verfahren für den Vertrieb und die Verwendung von Diisocyanaten und Polyolen in Europa ein und sorgt dafür, dass alle Interessengruppen leicht Zugang zu genauen und aktuellen Informationen
über diese Stoffe haben.