Die Beschränkung für Diisocyanate ist enthalten im Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und ist hier
in allen Amtssprachen der EU verfügbar.
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden ab dem 24. August 2023 neue Schulungsanforderungen für gewerbliche
und industrielle Verwender im Rahmen der REACH-Verordnung der EU verbindlich.
Der Verwender von Diisocyanaten - entweder der Arbeitgeber des Anwenders oder der Selbstständige - muss die Schulung absolvieren und deren Abschluss
dokumentieren.
Wer diese verpflichtenden Schulungen nicht absolviert, darf nicht mehr mit diisocyanathaltigen Produkten arbeiten, die den in der Verordnung (EU) 2020/1149 festgelegten Grenzwert von 0,1 % überschreiten.
ISOPA/ALIPA und unsere Industriepartner organisieren ein umfassendes Schulungsprogramm, um die sichere Verwendung von Diisocyanaten für Hersteller und professionelle Anwender in ganz Europa zu gewährleisten.
*Der MAPEI FEICA-Code läuft nicht ab, ist aber nur für die Schulungen zur Verwendung von Dicht- und Klebstoffen gültig, die durch Anklicken des Bildes 'Klebstoffe und Dichtungsmittel' auf der Schulungswebsite gefunden werden können.
ISOPA ist der europäische Verband für Hersteller von aromatischen Diisocyanaten und Polyolen - den Hauptbausteinen von Polyurethanen. ALIPA ist der europäische Verband der Hersteller aliphatischer Isocyanate.
ISOPA/ALIPA setzt sich für ein Höchstmaß an bewährten Verfahren für den Vertrieb und die Verwendung von Diisocyanaten und Polyolen in Europa ein und sorgt dafür, dass alle Interessengruppen leicht Zugang zu genauen und aktuellen Informationen über diese Stoffe haben.