WHISTLEBLOWING UND MELDEWEGE

(HINWEISGEBERINNENSCHUTZGESETZ - HSCHG)



Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) tritt für die MAPEI Austria GmbH am 17. Dezember 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen interne Meldekanäle einzurichten, um Hinweise und Verstöße melden zu können.

Unabhängig davon, ob Sie bei uns arbeiten oder nicht, bitten wir Sie unangemessenes, unangebrachtes, illegales Verhalten oder potenzielle Rechtsverletzungen sowie Verstöße gegen interne Vorgaben und Richtlinien, den Verhaltenskodex (Code of Ethics), oder Bereiche, die vom HinweisgeberInnenschutzgesetz erfasst sind, betreffen, zu melden!

So helfen Sie uns rechtswidriges Verhalten, Fehlverhalten oder unterlassenen Handlungen aufzudecken und auf den richtigen Weg zu bauen!

Tun Sie dies bitte im guten Glauben! Hinweisgeber*innen müssen davon ausgehen können, dass die abgegebenen Hinweise der Wahrheit entsprechen.

Offenkundig falsche abgegebene Hinweise oder verleumderische Meldungen mit dem Ziel das Unternehmen absichtlich zu schädigen, werden direkt zurückgewiesen, können Schadenersatzansprüche begründen und gegebenenfalls auch gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden.

MELDUNG VON HINWEISEN

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Hinweise und Meldungen abzugeben:

  • whistleblowing.at@mapei.at
  • https://whistleblowing.mapei.com/
  • in Papierform per Post adressiert an die Finanz- und/oder HR-Leitung der MAPEI Austria GmbH
  • in Papierform abgegeben im Verbesserungsbriefkasten an den Standorten Nußdorf ob der Traisen und Langenwang
  • die Finanz- und/oder HR-Leitung kann bei Hinweisen und Meldungen auch telefonisch oder persönlich kontaktiert werden

Um auf die Whistleblowing-Plattform zuzugreifen, sind keine Anmeldedaten notwendig. Es werden weder IP-Adressen gespeichert, noch können Benutzer*innen identifizierbar gemacht werden. Bei Hinweisen und Meldungen, die direkt über die Whistleblowing-Plattform gemeldet werden, kann die Anonymität der Absender*innen garantiert werden.

Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt den Hinweisgeber*innen die Möglichkeit offen sich an eine externe Meldestelle zu wenden. In Österreich ist für Verstöße im Rahmen des HSchG das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) als externe Meldestelle vorgesehen und zuständig. Je nach Inhalt der Meldung kann die Zuständigkeit aber auch in die Verantwortung der Finanzmarktaufsicht (FMA) oder der Geldwäschemeldestelle fallen.

 SCHUTZ DER HINWEISGEBER*INNEN

Hinweise und Meldungen sowie die Identität von Hinweisgeber*innen und Whistleblowern müssen geschützt streng vertraulich behandelt werden. Als Hinweisgeber*innen und Whistleblower werden Sie von jeglicher Form der Benachteiligung sowie von Vergeltungsmaßnahmen, Diskriminierung, Sanktionen oder Strafen geschützt.

Empfänger*innen der Hinweise und Meldungen sowie etwaige andere involvierte Personen verpflichten sich zur Geheimhaltung. Sollten Empfänger*innen gegen Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber*innen und Whistleblower verstoßen, werden Sanktionen vom lokalen Management der MAPEI Austria GmbH festgelegt.

RÜCKMELDUNG

Binnen drei Monaten nach Eingang Ihrer Meldung, bekommen Sie von uns eine inhaltliche Rückmeldung zu Ihrem Thema.

DATENSCHUTZ UND DATENSPEICHERUNG

Personenbezogene Daten, die nicht zur Bearbeitung eines Hinweises verwendet werden, müssen unverzüglich gelöscht werden.

Personenbezogene Daten, die zur Bearbeitung eines Hinweises dienen, sind ab ihrer letztmaligen Verarbeitung oder Übermittelung fünf Jahre und darüber hinaus so lange aufzubewahren, als sie zur Durchführung bereits eingeleiteter Ermittlungsverfahren, verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren erforderlich sind. Nach Entfall der Aufbewahrungsfristen sind auch diese unverzüglich zu löschen.

DANKE FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG UND IHR VERTRAUEN!

Bleiben Sie in Kontakt

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