Sonderkonstruktion, Sonderausführung oder doch Normkonstruktion in der Sanierung

Von Maik Evers, Leiter Technischer Service Fußbodentechnik & Parkett, Bernd Lesker, Leiter Anwendungstechnik und Produktmanagement Fußbodentechnik & Parkett
 12. Mai 2025. 18:16

Im Sinne der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit ist es bei vielen Sanierungsmaßnahmen im Bestand vom Auftraggeber gewünscht, die Bausubstanz möglichst zu erhalten. Dies gilt auch für Altuntergründe beim Wechsel des Bodenbelages. Das Problem: Risse, sandende Oberflächen, Mischuntergründe, Estrichausbrüche, Feuchte nach Wasserschäden etc. stellen den bodenlegenden Handwerker vor einige Herausforderungen. Sind die üblichen, als umgangssprachlich „Normkonstruktion“ beschriebenen Aufbauten nur für neue, belegreife Estriche, oder sind hier eher Sonderkonstruktionen relevant? Wie sich die Sachlage dazu darstellt, zeigen wir nachfolgend.

Im baurechtlichen Sinne beziehen sich „Sonderkonstruktionen“ auf Ausführungen, die von den allgemeinen Vorschriften oder Normen des Baurechts abweichen. So wird bei einem Werksvertrag konkludent mitvereinbart, dass der Handwerker nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten hat. Das ergibt sich aus § 633 Absatz 2 Nummer 2 BGB und aus der VOB § 13 Absatz 7 Nr. 3a, also gilt dies sinngemäß sowohl für einen BGB- als auch für einen VOB-Vertrag. Auch wenn DIN-Normen im Grunde private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter darstellen, so besteht zumindest die Vermutung, dass sie Teil der anerkannten Regeln der Technik sind. Doch was heißt das für den Handwerker im Detail? Was gilt als übliche „Normkonstruktion“ bzw. wo ist festgelegt, was die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind? Und was ist, wenn der Handwerker davon abweicht, produziert er juristisch gesehen dann automatisch einen Mangel?

Zunächst muss einmal klargestellt werden, was unter „Normkonstruktion“ zu verstehen ist, was in der Norm steht und was es darüber hinaus noch zusätzlich gibt. Unter Normkonstruktion fallen grundsätzlich alle Ausführungen, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dabei geben die Normen für Bodenbelags- und Parkettarbeiten nahezu keine Hinweise auf die anerkannten Regeln der Technik. So findet sich exemplarisch in der DIN 18365 Bodenbelagarbeiten unter 3.3 Vorbereiten und Vorbehandeln des Untergrundes folgender Hinweis:

„Der Untergrund ist durch Schleifen und Saugen zu reinigen. Auf Estrichen und Fertigteilestrichen (Trockenunterböden), mit denen sich die Spachtelmasse ungenügend verbindet, ist ein Vorstrich aufzubringen, z. B. auf Calciumsulfat-, Magnesia- und Zementestrichen. Der Untergrund für Bodenbeläge, die ohne Unterlage verlegt werden, ist mit Spachtelmasse zu glätten.“

Detaillierte Angaben gibt es hingegen in den Kommentaren zur DIN sowie in den einschlägigen Hinweis- und Merkblättern. Hier wird deutlicher beschrieben, wie auf welchen Untergründen aufgebaut werden kann. Dies kann dann als allgemein anerkannte Regel der Technik begriffen werden. Normen inklusive deren Kommentierungen hinken aber oft der Zeit hinterher, und viele Hinweis- und Merkblätter haben den Bereich Altuntergründe noch nicht hinreichend beschrieben. Ausführungen, die nicht in den zuvor genannten Hinweis- und Merkblättern behandelt werden, aber trotzdem den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit als Normkonstruktionen gelten, können als sogenannten Sonderausführungen bezeichnet werden. Diese werden regelmäßig in der Praxis angewendet und haben sich seit Jahren bewährt, sind aber noch nicht in entsprechender Literatur verfasst worden. Schließlich gibt es noch die sogenannte „Sonderkonstruktion“ – wie eingangs beschrieben. Bei den Begrifflichkeiten „Normkonstruktion“ und „Sonderkonstruktion“ muss beachtet werden, dass dies beides keine Rechtsbegriffe sind und dem technischen Sprachgebrauch entstammen. Was beim Wort Sonderkonstruktion zunächst besorgniserregend klingt, ist in der Praxis jedoch gar nicht so schlimm, denn: Abweichungen von Normkonstruktionen sind durchaus möglich, müssen jedoch klar in der Leistungsbeschreibung angegeben bzw. zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer explizit vertraglich vereinbart werden. In jedem Fall gilt aber, dass der Auftragnehmer eine Erfolgshaftung hat, sprich egal was ausgeführt wird, es muss funktionieren. Genaue Hinweise, wie dies juristisch sicher abläuft, finden sich weiter unten.

Vorteile von Sonderkonstruktionen

Sonderkonstruktionen können demnach vor allem neuartige oder innovative Bauweisen, Materialien oder Technologien umfassen, die nicht in den bestehenden Regelungen, Normen bzw. Hinweis- und Merkblättern beschrieben sind. Die Vorteile, die sich daraus ergeben können, sind die folgenden:

  • Innovative Lösungen: Sonderkonstruktionen ermöglichen den Einsatz neuer Technologien und Materialien, die möglicherweise bessere Eigenschaften (z. B. in Bezug auf Effizienz, Nachhaltigkeit, einfachere Umsetzbarkeit etc.) bieten. Beispiel: Nachträglich eingefräste Heizleitungen in Estrichen, welche in der Sanierung neuerdings vermehrt eingesetzt werden, sind aktuell normativ als auch in Hinweis- und Merkblättern nicht beschrieben, weisen aber ggf. Vorteile gegenüber einer neuen Heizestrichkonstruktion auf. Und mit dem MAPEI Systemaufbau für nachträglich eingefräste Fußbodenheizung ist ein sicherer Aufbau möglich: MAPEI Systemlösung Eingefräste Fußbodenheizung

  • Anpassungsfähigkeit: Es können Lösungen für spezifische Baustellenanforderungen entwickelt werden, was eine bessere Anpassung an individuelle Gegebenheiten oder Wünsche des Bauherrn ermöglicht. Beispiel: Die Verlegung von elastischen Bodenbelägen inkl. Abdichtung in Bädern. Auch hier bietet MAPEI bereits seit einigen Jahren ein praxisbewährtes System: Das SHOWER SYSTEM 4 LVT und unsere MAPEI Shower System 4 LVT Broschüre.

  • Optimierung von Kosten und Ressourcen: Oftmals können durch Sonderkonstruktionen Bauzeiten beschleunigt und Kosten gesenkt werden. Beispiel: objektbezogene Aufbauempfehlung in Bestandsgebäuden, bei denen die Aufbauhöhe für einen normgerechten Estrich nicht ausreicht und stattdessen ein Dünnestrich auf Trennlage in einer Dicke beginnend ab 2,5 cm abweichend der DIN 18560 als Lastverteilschicht eingebaut wird. Das ist beispielsweise mit dem faserarmierten Dünnestrich ULTRAPLAN RENOVATION möglich.

  • Erfüllung besonderer Anforderungen: Sie können spezielle Anforderungen erfüllen, die mit herkömmlichen Bauweisen nicht erreichbar sind wie z. B. besondere und objektbezogene Aufbauten von Trittschallminderung oder eine fugenlose Ausführung auf größeren Flächen. Beispiel: der Einsatz von Unterlagsbahnen zur Trittschallminderung und Entkopplung vor der Parkettverlegung im Bereich von Mischuntergründen, wobei Fugen in Absprache mit Planer/Bauherr für eine bessere Optik überkoppelt werden – über das normale Maß an sonst üblicherweise ausgeführten Konstruktionen hinaus. Dies ist beispielsweise mit MAPETEX VLIES möglich und findet sich in der MAPEI Systemlösung zur entkoppelnden Parkettverlegung: MAPEI Systemlösung Entkoppelnde Parkettverlegung

Sonderkonstruktionen bieten demnach die Möglichkeit, besondere Lösungen für die jeweilige Baustellenherausforderung anbieten zu können und kommen daher insbesondere in der Sanierung zum Einsatz. Zudem sei gesagt, dass regelmäßig Sonderkonstruktionen, sobald sie ausreichend erprobt und bewährt sind, in die Regelausführungen übergehen und zur Normkonstruktion werden. So sind elastische Parkettklebstoffe ein Beispiel für die Weiterentwicklung im Bereich der Klebstoffe: Diese wurden im Jahr 1999 erstmalig eingeführt und nach elf Jahren in die Norm DIN EN 14293 aufgenommen. Aber auch Beispiele wie das Absperren von noch zu feuchten Estrichen oder das Verfestigen von Estrichoberflächen ist zwischenzeitlich in dem TKB-Merkblatt 20 beschrieben. Da diese regelmäßig so ausgeführt werden und sich in der Praxis bewährt haben, kann man davon ausgehen, dass diese Ausführungen zwischenzeitlich zu den anerkannten Regeln der Technik zählen. Sonderkonstruktionen treiben somit den technischen Fortschritt voran und sind für die Weiterentwicklung unverzichtbar.

Risiken von Sonderkonstruktionen

Gleichzeitig gibt es gewisse Risiken bzw. Punkte, die zwingend beachtet werden müssen, wenn Sonderkonstruktionen verwendet werden:

  • Explizite Vereinbarung: Damit Sonderkonstruktionen rechtssicher zum Einsatz kommen können, müssen diese eindeutig vertraglich vereinbart werden. So sollte der Bauherr genau aufgeklärt und die Ausführung möglichst detailliert beschrieben werden. Bei größeren Bauvorhaben kann dies zu längeren Planungs- und Genehmigungszeiten führen.

  • Rechtsunsicherheit: Da es möglicherweise keine klaren Richtlinien oder Normen für diese Konstruktionen gibt, kann es zu rechtlicher Unsicherheit kommen, sowohl während des Planungsprozesses als auch bei der Ausführung. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, ist die juristische und fachliche Bewertung der Ursache aufwendiger und muss ggf. durch Anwälte und Sachverständige durchgeführt werden.

  • Risiko von Mängeln: Da Sonderkonstruktionen möglicherweise weniger erprobt sind, kann das Risiko von technischen Mängeln oder Problemen während der Nutzung höher sein. Daher sollten bevorzugt solche Aufbauten zur Ausführung kommen, die bereits erprobt und bekannt sind. Dies können schriftliche Aufbauempfehlungen oder Systemlösungen von MAPEI sein. Alternativ ist es sinnvoll, wo möglich, anstelle von Sonderkonstruktionen auf bewährte Sonderausführungen zurückzugreifen, hier gibt beispielsweise das TKB-Merkblatt 20 einen guten Überblick über erprobte und gängige Ausführungsweisen.

Fazit: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sonderkonstruktionen grundsätzlich mehr Chancen als Risiken mit sich bringen, Problemlösungen für besondere Herausforderungen darstellen und den technischen Fortschritt vorantreiben. Wichtig sind die korrekte vertragliche Vereinbarung und die Nutzung von bekannten und erprobten Aufbauten. Im Zweifel kann die MAPEI Anwendungstechnik zu Rate gezogen werden, um die bestmöglichen und sicheren Aufbauten für das jeweilige Bauprojekt zu finden.

Juristische Ausgestaltung von Sonderkonstruktionen

  1. Unterscheidung zwischen Normkonstruktion und Sonderkonstruktion: Zunächst muss klar zwischen der Ausführung gemäß Norm oder anerkannter Regel der Technik (Normkonstruktion) und von dieser abweichenden Ausführung (Sonderkonstruktion) unterschieden werden. Bei der Sonderkonstruktion ist es wichtig, dass diese im Vorfeld geplant und korrekt in der Leistungsbeschreibung festgehalten wurde.

  2. Bedenken anmelden: Wenn sich bei der Prüfung vor Ort herausstellt, dass eine Normkonstruktion nicht möglich ist, sollte der Handwerker gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B Bedenken anmelden. Die relevanten ATV (z.B. DIN 18356 und 18365 inkl. der Kommentierungen) geben Beispiele, unter welchen Bedingungen das möglich ist.

  3. Risiken und Empfehlungen kommunizieren: Der Handwerker muss bei dem Vorschlag einer Sonderkonstruktion die Risiken und Grenzen dieser Lösung sowie die Vorteile klar und nachweislich dem Auftraggeber kommunizieren. Unterstützung kann er durch individuelle Empfehlungen des Herstellers von Verlegewerkstoffen erhalten.

  4. Prüfung der technischen Eignung: Wird seitens des Planers eine Sonderkonstruktion vorgeschlagen, hat der Handwerker die Pflicht, die technische Eignung der vorgeschlagenen Sonderkonstruktion zu prüfen und darf sich nicht allein auf die Angaben des Auftraggebers verlassen.

  5. Haftung für Schäden: Der Handwerker haftet für mögliche Schäden, wenn er eine Sonderkonstruktion mit unzureichender technischer Basis gewählt hat. Daher ist es essenziell, sich von der Eignung der Materialien und Methoden zu überzeugen. So sind ggf. Probeflächen oder auch die Teilnahme an einer Schulung des Herstellers sinnvoll.

  6. Vertragliche Rahmenbedingungen: Die auszuführende Leistung wird durch den Vertrag gemäß BGB (Werkvertrag) bestimmt, wobei die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik stets beachtet werden müssen. Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern AGB, die nur gelten, wenn sie vereinbart werden.

  7. Herstellerangaben: Bei Sonderkonstruktionen sind die Hersteller-Vorschriften, -Richtlinien und individuelle Empfehlungen von besonderer Bedeutung. Die Einhaltung dieser Vorgaben kann entscheidend für die Haftung des Handwerkers sein. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall eine objektbezogene Aufbauempfehlung für den konkreten Anwendungsfall einzuholen.

  8. Information über normative Vorgaben: Wenn eine Sonderkonstruktion andere normative Vorgaben berührt, muss der Handwerker den Auftraggeber darüber informieren.

Zusammenfassend sind eine sorgfältige Planung und Dokumentation, das Einhalten von Normen und Vorschriften sowie eine transparente Kommunikation mit dem Auftraggeber unerlässlich, um rechtssicher eine Sonderkonstruktion zu vereinbaren.

Bewährte Konstruktionen (Normkonstruktion) und Sonderkonstruktionen mit Verlegewerkstoffen

  1. Gerissenen Estrich flächig armieren

    Jeder kennt den typischen Altestrich, der Risse aufweist. Spätestens wenn der
    Altestrich intensiver mechanischer Vorbereitung zur Entfernung alter Spachtelmassenschichten durch Fräsen o. Ä. ausgesetzt ist, entsteht oft ein „Spinnennetz“ an Haarrissen. Deren kraftschlüssiges Schließen mit Rissharz erscheint in diesen Fällen als nicht mehr wirtschaftlich, obgleich das Vorgehen grundsätzlich möglich ist. Jedoch gibt es hier eine komfortable und schnelle Lösung zur Stabilisierung des Estrichs ohne aufwendiges Verharzen: mit der Glasfaserarmierungsmatte MAPENET FM zur Verstärkung von selbstverlaufenden Spachtelmassen. Multidirektional angeordnete Fasern, die sich bei Kontakt mit der Spachtelmasse voneinander lösen, sorgen für eine hohe armierende Wirkung auf flächig gerissenen oder auch auf bewegungsfreudigen Untergründen. MAPENET FM wird in eine geeignete selbstverlaufende Zement- oder Gipsspachtelmasse von MAPEI in einer Schichtdicke von mindestens 5 mm eingebettet. Dank der niedrigen Systemaufbauhöhe ist das System perfekt geeignet für Sanierungen im Bestand und überbrückt so Haarrisse bis zu 3 mm. Weitere Details zu der Systemlösung finden sich hier: MAPEI Systemlösung Stabilisierung von Altuntergründen

    In der Regel entspricht diese Ausführung einer Normkonstruktion.

  2. Mischuntergründe zur fugenlosen Fläche ausbilden

    Fugen zwischen wechselnden Untergründen oder technisch nicht erforderliche Bewegungsfugen können bei bestimmten Anwendungen dauerhaft überkoppelt werden. In dem Fall wird das spezielle Rissarmierungsgelege MAPENET FS mit der standfesten Spachtelmasse PLANIPATCH XTRA, angemischt mit der elastifizierenden Dispersion LATEX PLUS, eingespachtelt. Das Gelege besteht aus zugfesten Glasfasersträngen, welche einem Trägergewebevlies aufkaschiert sind. MAPENET FS ist dabei deutlich anwendungsfreundlicher als ähnliche Glasfaserstränge, die nur auf einer Klebefolie fixiert sind, da ein schnelleres Einspachteln und einfacheres Glätten möglich ist. In jedem Fall wird das Gelege quer zum Riss bzw. zur Fuge ausgelegt und dann vollflächig in die elastifizierte Spachtelmasse eingebettet. Voraussetzung ist, dass es sich bei beheizten Konstruktionen nicht um getrennte Heizkreise handelt und generell die maximal zulässige Flächengröße beachtet wird. Zudem sollte das Risiko bei Überkopplung von Bewegungsfugen oder Fugen zwischen wechselnden Untergründen immer beim Auftraggeber liegen. Hier geht’s zur Systemlösung mit MAPENET FS: MAPEI Systemlösung Riss- und Fugensanierung

    Je nach Baustellensituation kann diese eine Normkonstruktion oder auch eine Sonderkonstruktion sein.

  3. Aufbau auf alten Holzuntergründen

    Im Sinne der Normung sind Dielen nicht als normgerechter Untergrund anzusehen. Bedingt durch mögliche Verformungen der Dielen sind die Ebenheitstoleranzen ggf. nicht einzuhalten sowie optische Beeinträchtigungen in der Oberfläche nicht auszuschließen. Dies sollte – auch bei dem richtigen Vorgehen und größter Sorgfalt – immer offen zum Auftraggeber kommuniziert werden. Ein Aufbau birgt immer ein gewisses Restrisiko, welches nach Möglichkeit beim Auftraggeber liegen sollte. Um späteren Vorformungen vorzubeugen, sollte die Holzfeuchte im üblichen Bereich, am besten bei ca. 9 % liegen. Gering nachgebende, leicht wippende oder lose Dielen sind mit geeigneten Mitteln, zum Beispiel Schrauben, dauerhaft mit der Unterkonstruktion zu befestigen. Herausstehende Nägel sollten mittels Senkstift vor Beginn der Schleifarbeiten versenkt werden. Schüsselungen, Farben, Wachse oder Ähnliches sind so gut wie möglich mittels gewählter Schleiftechnik zu entfernen. Anschließend können die Dielen mit PLANIPATCH XTRA, angemischt mit LATEX PLUS, vollflächig abgespachtelt werden, um die Fugen zwischen den Dielen zu füllen, das Risiko von Rissbildungen zu minimieren und gleichzeitig das Holz vor zu viel Auffeuchtung zu schützen. Anschließend erfolgt der weitere Aufbau mit selbstverlaufenden, faserarmierten Spachtelmassen wie FIBERPLAN XTRA. Wichtig: Eine Hinterlüftung der Holzkonstruktion ist in jedem Fall sicherzustellen, etwa mit speziellen Sockelleistensystemen mit Lüftungsschlitz. Weitere Infos benötigt? Die gibt es in diesem Blog-Artikel zum Thema Holzuntergründe: Überraschung bei Altuntergründen? Wie eine Sanierung bei Holzuntergründen möglich ist

    In der Regel entspricht diese Ausführung einer Normkonstruktion.

  4. Leichtaufbausystem bei Untergründen mit begrenzter Tragfähigkeit

    Bei noch größeren Unebenheiten – man denke an raumlange Dielen, welche in der Raummitte mehrere Zentimeter durchhängen – gibt es noch eine weitere Lösung: Das Leichtbau-System MAPELIGHT SYSTEM mit niedrigem Flächengewicht zur Erstellung einer tragfähigen Konstruktion bei stark unebenen Untergründen beziehungsweise Altuntergründen mit begrenzter Tragfähigkeit. Wesentlicher Bestandteil ist der gebundene Leichtausgleich-Trockenmörtel MAPELIGHT THERMO, der spannungsarm und verformungsfrei sowie wärme- und schalldämmend ist. Dieser kann bei Holzuntergründen oder anderen stark unebenen Untergründen in Schichtdicken bis zu 300 mm im Verbund oder auf Trennlage eingebaut werden, und das in unterschiedlichen Schichtdicken bei abfallenden Untergründen. Dank des geringen Flächengewichts kann das System auch bei Untergründen mit begrenzter Tragfähigkeit eingesetzt werden. Der weitere Aufbau erfolgt in Verbindung mit einem Dünnestrich bzw. einer Spachtelmasse, meist in einer Schichtdicke von ca. 10 mm, beispielsweise mit ULTRAPLAN RENOVATION. Zur flächigen und gleichmäßigen Spannungsverteilung wird der Dünnestrich mit dem Armierungsgewebe MAPENET 150 verstärkt. Anschließend kann der neue Bodenbelag verlegt werden. Die Systemlösung mit MAPELIGHT SYSTEM findet sich hier: MAPEI Systemlösung Mapelight Leichtaufbau-System

    In der Regel entspricht diese Ausführung einer Sonderkonstruktion.

  5. Badgestaltung mit elastischen Bodenbelägen

    Die Abdichtungsnorm für häusliche Bäder DIN 18534 bezieht sich bei den Teilen 3, 5 und 6 immer auf eine Abdichtung im Verbund mit Fliesen und Platten. Andere Belagsarten wie elastische Bodenbeläge werden derzeit nicht erwähnt. Bodenleger, die sich im Badbereich ein neues Geschäftsfeld eröffnen wollen, können somit vorerst nur in Anlehnung an die DIN 18534 ihre Leistungen anbieten. Zur Abdichtung unterhalb von Designbelägen sind bahnenförmige Abdichtungen wie MAPEGUARD WP 200 prädestiniert. Oberhalb der Verbundabdichtung kann und sollte in der Regel nicht mehr ausgeglichen werden, und wenn, dann nur minimal! Also muss das Gefälle zum Ablauf hin vor Aufbringen der Verbundabdichtung erstellt sowie Unebenheiten am Boden ausgeglichen werden. Dazu können die bisher gewohnten MAPEI Produkte wie standfeste Spachtelmassen bzw. selbstverlaufende Spachtelmassen verwendet werden. Das Aufbringen der bahnenförmigen Verbundabdichtung gestaltet sich somit recht einfach. Auf den fertig vorbereiteten Untergrund wird der zweikomponentige, zementäre Klebemörtel MAPEGUARD WP ADHESIVE aufgetragen. Die zuvor zugeschnittenen Bahnen werden dann in den frischen Klebemörtel eingelegt. Stöße sind überlappend zu verlegen, oder werden nachträglich mit dem Dichtband MAPEGUARD ST überarbeitet. Weitere Systemteile wie Dichtmanschetten für Rohrdurchführungen, Innen- und Außenecken werden mit dem gleichen Klebemörtel aufgebracht. Die zur Anwendung kommenden Beläge sollten zur Verlegung im Badbereich sowie an der Wand speziell ausgelobt und freigegeben sein. Das Verkleben der Beläge erfolgt mit dem reaktiven MS-Polymerklebstoff ULTRABOND ECO MS 4 LVT WALL&FLOOR – für den Einsatz im Wandbereich ist dieser mit einer speziellen standfesten Konsistenz erhältlich, lässt sich aber auch problemlos im Bodenbereich anwenden. Um ein rutschfreies Begehen sicherzustellen ist ein Nachweis der Klasse B nach DIN 51097 erforderlich. Sofern der Belag werksseitig nicht damit ausgestattet ist, kann die zweikomponentige Versiegelung MAPECOAT 4 LVT aufgebracht werden. Zudem schützt diese zusätzlich die Bodenbeläge vor Wassereintrag und Verschmutzung. Abschließend werden Eckfugen noch mit farbig passendem Silikon wie MAPESIL AC verschlossen, und fertig ist das Bad! Auf der Landingpage zum SHOWER SYSTEM 4 LVT finden Sie noch weitere Dokumente und Videos rund um das Thema LVT im Bad: Abdichtungssystem SHOWER SYSTEM 4 LVT

    In der Regel entspricht diese Ausführung einer Sonderkonstruktion.

  6. Energetische Bodensanierung mit Dünnschicht-Heizsystemen
  7. Soll in der Sanierung im Bestandsbau eine Fußbodenheizung nachgerüstet werden, kommen oftmals dünnschichtige Heizsysteme zum Einsatz. Diese werden meist im Verbund auf dem bestehenden Estrich eingebaut, sodass ein kompletter Ausbau und Neueinbau der schwimmenden Estrichkonstruktion vermieden werden. Gleichzeitig weisen Dünnschicht-Heizsysteme – wie der Name vermuten lässt – eine geringere Einbauhöhe auf als ein konventioneller Heizestrich. Dies bietet sich in der Sanierung an, da im Altbau oft nur wenig Aufbauhöhe zur Verfügung steht. Zudem entfallen lange Trocknungszeiten des Estrichs, sodass das Funktionsheizen und die Belagsverlegung kurze Zeit nach der Installation des Systems durchgeführt werden können. Nun gibt es unterschiedliche Systeme, die sich hinsichtlich der Art des Heizmediums, der Trägerschicht und der Ausführungsart unterscheiden. Daher ist es in jedem Fall erforderlich, die Anweisungen des Herstellers dieser Systeme zu befolgen. Es empfiehlt sich, geprüfte Systeme zu verwenden, die zwischen dem Hersteller des dünnschichtigen Heizsystems und MAPEI abgestimmt und erprobt sind. Eine Auswahl an Systemlösungen mit diversen Herstellern findet sich hier: Systemaufbauempfehlungen

    Tipp für die Praxis: Insbesondere die Untergrundvorbereitung muss vor dem Auslegen der Trägerschicht oder der Heizelemente erfolgen. Der Unterboden muss ausreichend eben, tragfähig und fest zur Aufnahme des neuen Heizsystems sein. Hier ist eine gute Abstimmung zwischen den Gewerken bzw. mit dem Auftraggeber unerlässlich. MAPEI gibt auf der Landingpage zur energetischen Bodensanierung Hilfestellung und jede Menge Unterlagen: Energetische Bodensanierung

    In der Regel entspricht diese Ausführung einer Normkonstruktion.

Weitere gängige und bewährte Ausführungslösungen, die unter anderem im TKB-Merkblatt 20 beschrieben werden, sind die folgenden:

  • Absperren von Feuchte mit wasserdampfbremsenden Grundierungen wie MAPEPROOF PRIMER

  • Verfestigung der oberen Estrichrandzone bei sandenden Estrichen mit Reaktionsharzgrundierungen wie PRIMER MF

  • Der Einsatz von Unterlagsbahnen zur Trittschallminderung und Entkopplung für Parkett wie MAPESONIC CR oder UNIRENO NG

  • Die Verlegung von Bodenbelägen auf vorhandenen keramischen Fliesen wie in dieser Systemlösung gezeigt: MAPEI Systemlösung Verlegung auf Altkeramik

  • Die Verlegung elastischer und textiler Bodenbeläge mit Trockenklebstoffen wie MAPECONTACT PLUS auf vorhandenen Nutzböden


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